Die Gartenvoliere

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Liebe Vogelliebhaber,

für einen Gesamtüberblick eignet sich das detaillierte Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln und Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien. Wobei im zuletzt Genannten auch Haltungsempfehlungen für Sittiche beschrieben sind.

Eine geräumige Voliere im Garten ist auf jeden Fall das ideale zu Hause für Sittiche, Papageien, Ziervögel. Können die Tiere während windiger, frostiger oder sehr heißer Tage durch ein kleines Fenster in einen erwärmten Innenraum gelangen, so ist das die schönste Lösung für Ihre Lieblinge.

Gartenvolieren bekommt man bei spezialisierten Herstellern als vorgefertigte Einzelteile oder als Komplettbausatz. Wobei ein Aufbau seitens Hersteller oft realisiert werden kann bzw. Sie ggf. gern Hilfestellungen beim Aufbau erhalten. Allerdings ist für den Selbstaufbau der Elemente handwerkliches Geschick notwendig!

Ein geeignetes Fundament, auch Grundkonstruktion genannt, ist das A und O! Dieses muss die gesamte Konstruktion der Volierenelemente tragen können, ein Eindringen von Mardern, Ratten, Mäusen usw. verhindern, möglichst waagerecht ausgerichtet sein, um die Elemente der Voliere passgenau aufstellen und verbinden zu können und muss Versetzungen, wie diese e.g. durch Frost entstehen können, standhalten.

Ob Sie die Voliere mit einem doppelten Drahtgitter ausstatten oder eine andere Variante wählen, um den Vögeln Schutz vor Angriffen durch Katzen, Elstern, Greifvögeln, ect. zu verschaffen, bleibt Ihnen überlassen. Es ist jedoch des Öfteren vorgekommen, dass Vögel durch einheimische Wildtiere ihre Füße verloren oder sogar durch das Gitter hindurch getötet wurden.

Für den Zugang zu den Volieren empfiehlt sich eine kleine Schleuse. Kein Sittich- oder Papageienzüchter huscht so schnell ins Gehege, als dass nicht seine Vögel manchmal noch schneller wären und durch einen Türspalt entwischen.

Da es in einer für den Überblick gedachten Darlegung beinahe unmöglich ist auf jeden einzelnen Punkt, der gerade während der Vorbereitungsphase und Bauphase eintreffen kann, detailgerecht einzugehen, möchte ich Ihnen wenigstens auszugsweise die notwendigsten Grundlagen und Herangehenswege aufschreiben.

    1. » Nachbarn und Grenzbebauung

      Bei einer Grenzbebauung benötigen Sie die Zustimmung Ihres Nachbarn. Ebenfalls sollte jedem Tierhalter klar sein, dass sein Hobby die Nerven des Nachbarn nicht überstrapazieren darf.

      Drei Paare Amazonen können miteinander so laut werden, dass man sein eigenes Wort nicht mehr hören kann!

      Klar sollte auch sein, dass Niederschlagswasser Ihrer Volieren nicht beim Nachbar landet oder dorthin abgeleitet wird, dass die Bebauung genügend Licht für den Nachbarn lässt und das selbst Bepflanzungen (Sträucher, Bäume) an Grundstücksgrenzen gewissen Regeln entsprechen.

      Haben Sie die Zustimmung des Nachbarn, sieht alles schon viel freundlicher aus und Sie vermeiden möglichen Ärger schon von vornherein.

    1. » Benötigen Sie für Ihr Projekt eine Baugenehmigung?

      Gartenvolieren und Vogelhäuser sind in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Bauprojekte untergeordneter Größe. Das heißt sie werden seitens der Baubehörde als Ställe bzw. Nebenanlagen angesehen. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) teilt Baupläne auch in sog. Nutzungsgebiete ein. Im Detail und die bundesweiten - sich teilweise unterschiedlich auszulegenden - Baugesetze betrachtend, kann das ein komplizierter Vorgang sein. Über Ihre Vorplanung hinaus ist es daher sinnvoll ein Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde zu führen.

      Nach Größe des Bauprojektes kann es sich um ein genehmigungsfreies oder genehmigungspflichtiges Vorhaben handeln. Für ein genehmigungspflichtiges Vorhaben benötigen Sie in der Regel einen sog. Entwurfsverfasser (z.B. Bauingenieur, Architekten).

Ergänzungen folgen ...



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